Es geht wieder los!!
- 17. Mai 2021
- Covid-19, Neuigkeiten
Ab 19.05.2021 gehen wir Schritt für Schritt in Richtung Normalität!
Wir freuen uns sehr, dass wir wieder für Touristen öffnen dürfen. Es…
WeiterlesenDie Bundesregierung hat den Lockdown für Beherbergungsbetriebe bis 19.05.2021 verlängert
Beherbergungsbetriebe dürfen ab 03. November 20 keine touristischen Gäste mehr beherbergen. Als Beherbergungsbetriebe gelten alle touristischen Unterkünfte zur entgeltlichen oder unentgeltlichen Unterbringung von Gästen zum vorübergehenden Aufenthalt (auch Ferienwohnungen, Hütten, Campingplätze, Privatzimmervermietung, etc.). Diese Maßnahmen wurden nun verlängert und gelten bis einschließlich 18.05. 2021. Mehr Information dazu hier.
Vom Beherbergungsverbot ausgenommen sind folgende Gäste:
Es wurde dieses Mal von uns keine zentrale Sperre der Unterkünfte vorgenommen. Jede Einheit kann zu den oben genannten Zwecken, die unter die Außnahme-Regelung fallen, trotzdem gebucht werden.
STORNO & RÜCKZAHLUNGEN
Für Buchungen, die aufgrund des Lockdowns storniert werden müssen, dürfen keine Stornogebühren verrechnet werden.Anzahlungen müssen an den Gast zurückgezahlt werden, es sei denn, der Gast ist damit einverstanden, die Buchung zu verschieben und die Anzahlung “mitzunehmen”. Für Buchungen, die nicht in den Lockdown fallen, gelten die jeweiligen Storno-Regeln zum Buchungszeitpunkt – das heißt, dass in der Regel bis 30 Tage vor Anreise keine Stornogebühren anfallen, danach bis zum Tag der Anreise 50%, ab dem Tag der Anreise 100%. Selbstverständlich können Sie eine Storno-Versicherung abschließen unter https://www.europaeische.at/
Ihr SeeBnB Team
Neue Kommentare